Die Baumkontrolle ist unser Beitrag für gesunde und sichere Bäume in Wuppertal.
Bäume kontrollieren in der Praxis
Gemäß der Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) wird Ihr Baum oder Baumbestand durch uns als Baumkontrolleur begutachtet.
Die Baumkontrolle erfolgt zunächst rein visuell als sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandskontrolle. Die Ergebnisse werden anschließend dokumentiert und Empfehlungen sowie notwendige Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit beschrieben. Abschließend gibt unser Bericht über das Ergebnis der Baumkontrolle nicht nur Sicherheit, sondern kann im Schadensfall als Beleg für das Nachkommen Ihrer Sorgfaltspflicht dienen und somit Haftungsansprüche gegen Sie abwenden.
Das Baumkataster – Grundlage für die Baumkontrolle
Bei unübersichtlichem und/oder umfangreichem Baumbestand ist die Erstellung eines Baumkatasters hilfreich, d.h. das Anlegen eines Verzeichnisses. Ihre Bäume sind dadurch eindeutig identifizierbar und die Übersicht über den Baumbestand bildet eine gute Ausgangspositon für die weitere Baumkontrolle.
Die Verkehrssicherungspflicht des Baum – Eigentümers
Bäume sind lebende Organismen mit einer artbedingten und darüber hinaus individuellen Entwicklung und Lebenserwartung. Sowohl durch natürliche biologische Vorgänge (z.B. Absterben von Ästen in der Krone durch Lichtmangel, bruchgefährdete Zwiesel, Holzfäulen, Krankheiten) als auch durch andere äußere Einflüsse können Umstände auftreten, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Bäume, deren Vitalität und Gesundheit bereits durch ein unzureichendes Baumumfeld beeinträchtigt ist, sind besonders gefährdet. Darüber können Bäume plötzlich versagen, auch wenn zuvor keine Schadsymtome erkennbar waren.
In bebauten Gebieten und im Nahbereich von Straßen sind Bäume besonders gefährdet. Sie können Mängel aufweisen, die vielfältige Ursachen haben (die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege – ZTV-Baumpflege“ nennen beispielhaft mechanische Beschädigungen, Bodenverdichtungen und Versiegelungen sowie ihre Auswirkungen, Imissionen, Ab- und Aufgrabungen sowie Auffüllungen im Wurzelbereich, nicht standortgemäße Arten- und Sortenwahl, Fehler bei der Anzucht, Pflanzung oder Pflege sowie sonstige vorangegangene unzureichende, unsachgemäße und/oder schädigende Maßnahmen, Folgen des Winterdienstes)
Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend, hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen, das heißt, für einen verkehrsicheren Zustand zu sorgen. Dies schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume mit ein. Der Baumeigentümer bzw. der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche ist demnach verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Quelle: Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, Bonn 12/2010